ÄnderungsschneiderinAusbildung nach § 25 BBiG Ausbildungsdauer: 2 Jahre Voraussetzung: Hauptschulabschluß Eignungsmerkmale: Feinmotorisches Geschick Gutes räumliches Vorstellungsvermögen Kräftiger Rücken gesunde Augen künstlerische Phantasie sicherer Geschmack Anpassungsfähigkeit im Umgang mit den Kunden Initiative der Bundesregierung Dieser zweijährige Ausbildungsberuf der Änderungsschneiderin entstand aufgrund der Initiative der Bundesregierung zur Schaffung von Ausbildungsberufen für Jugendliche. Eine Unternehmensbefragung von Änderungsschneidereien, Modehäusern und Konfektionsabteilungen von Kaufhäusern hat ergeben, dass diese Betriebe ausbilden und im Anschluss an die Ausbildung die Jugendlichen übernehmen. Vorteile dieser zweijährigen Ausbildung: gute Chancen für praktisch Begabte (wenig theoriebelastet) solide Basisqualifikation Handwerkskammer-Abschluss nach 2 Jahren (Facharbeiterin statt ungelernt) Keine Sackgasse: Weiterlernen in Anschlussberufen (Maßschneiderin, Modeschneiderin) bei voller Anrechnung der Erstausbildung möglich Weiterbildung auch zur Meisterin möglich Bessere Chancen am Arbeitsmarkt im Vergleich zu Un- bzw. Angelernten Abschluss nach 2 Jahren Seit 2007 bilden wir im Antonia-Werr-Zentrum Änderungsschneiderinnen aus, um jungen Frauen, die den schulischen oder lebenspraktischen Anforderungen der Maßschneiderin nicht gewachsen sind, einen Abschluss zu ermöglichen. Im 1. Lehrjahr sind die Ausbildungsinhalte von Maß- und Änderungsschneiderin gleich, im 2. Lehrjahr stehen Änderungen, Auf- und Umarbeitungen im Vordergrund. Im 2. Lehrjahr entscheidet es sich dann, ob eine Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss die Vollausbildung zur Maßschneiderin anschließen kann.
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