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Antonia Werr Zentrum  > Berufsausbildung  > Die Ausbildungen

Änderungsschneiderin

Ausbildung nach § 25 BBiG

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

Voraussetzung: Hauptschulabschluß

Eignungsmerkmale:

Feinmotorisches Geschick
Gutes räumliches Vorstellungsvermögen
Kräftiger Rücken
gesunde Augen
künstlerische Phantasie
sicherer Geschmack
Anpassungsfähigkeit im Umgang mit den Kunden

 

Initiative der Bundesregierung

Dieser zweijährige Ausbildungsberuf der Änderungsschneiderin entstand aufgrund der Initiative der Bundesregierung zur Schaffung von Ausbildungsberufen für Jugendliche. Eine Unternehmensbefragung von Änderungsschneidereien, Modehäusern und Konfektionsabteilungen von Kaufhäusern hat ergeben, dass diese Betriebe ausbilden und im Anschluss an die Ausbildung die Jugendlichen übernehmen.

Vorteile dieser zweijährigen Ausbildung:

gute Chancen für praktisch Begabte (wenig theoriebelastet)

solide Basisqualifikation

Handwerkskammer-Abschluss nach 2 Jahren (Facharbeiterin statt ungelernt)

Keine Sackgasse: Weiterlernen in Anschlussberufen (Maßschneiderin, Modeschneiderin) bei voller Anrechnung der Erstausbildung möglich

Weiterbildung auch zur Meisterin möglich

Bessere Chancen am Arbeitsmarkt im Vergleich zu Un- bzw. Angelernten

Abschluss nach 2 Jahren

Seit 2007 bilden wir im Antonia-Werr-Zentrum Änderungsschneiderinnen aus, um jungen Frauen, die den schulischen oder lebenspraktischen Anforderungen der Maßschneiderin nicht gewachsen sind, einen Abschluss zu ermöglichen.

Im 1. Lehrjahr sind die Ausbildungsinhalte von Maß- und Änderungsschneiderin gleich, im 2. Lehrjahr stehen Änderungen, Auf- und Umarbeitungen im Vordergrund.

Im 2. Lehrjahr entscheidet es sich dann, ob eine Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss die Vollausbildung zur Maßschneiderin anschließen kann.