Die Ausbildung zur Werkerin im GartenbauFachrichtung GemüsebauBerufsausbildung nach §48 BBiG Ausbildungsdauer: 3 Jahre Voraussetzung:- Abschluß der Schule zur Individuellen Lernförderung oder Entlasszeugnis der Hauptschule
- Die Ausbildung vermittelt folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten:
- Grundkenntnisse über Düngung und Pflanzenschutz
- Bodenbearbeitung mit Handgeräten und Kleinmaschinen
- Grundkenntnisse über Gemüsearten und Anbauzeiten
- Aufzucht und Vermehrung von Pflanzen, insbesondere Aussäen
- Pflegearbeiten und Kulturarbeiten an der Pflanze
- Grundkenntnisse der Anzuchteinrichtungen
Einsatzbereiche:- Einsatz in allen Bereichen des Gartenbaus und der Land- und Forstwirtschaft
- vorwiegend Gemüsebau und Zierpflanzenbetriebe
- Produktion, Ernte und Verkauf von Gemüse
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